Fremdfirmenmanagement etablieren und durchführen
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Methode: Fremdfirmenmanagement etablieren und durchführen
Das Fremdfirmenmanagement im Facility Management (FM) steuert die Einbindung externer Unternehmen, von der Vertragsvergabe bis zur Abnahme. Ziel ist es, Qualität, Arbeitssicherheit, Gesundheits‑, Umwelt‑ und Datenschutz zu gewährleisten. Dazu gehören die Auswahl geeigneter Dienstleister, die vertragliche Fixierung, die Einweisung in betriebliche Gegebenheiten, laufende Überwachung und die Bewertung der Leistung. Sorgfältig strukturierte Prozesse sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien eingehalten werden, mögliche Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.
Steuerung externer Dienstleister im Betrieb
- Einführung in die Methode
- Ziel der Methode
- Anwendungsbereich
- Ausgangssituation
- Voraussetzungen
- Benötigte Daten
- Organisatorische Rollen
- Vorgehensstruktur
- Erwartete Ergebnisse
- Vorteile der Methode
- Grenzen der Methode
- Typische Einsatzbereiche
- Verweise
- Tools
Einführung in die Methode
Fremdfirmenmanagement bezeichnet die systematische Planung und Steuerung von Leistungen externer Firmen im Facility Management. In vielen Organisationen werden Bau‑, Wartungs‑, Reinigungs‑ oder technische Dienstleistungen ausgelagert. Weil diese Firmen nicht der Organisationsstruktur unterliegen, besteht ein erhöhtes Risiko für Sicherheits‑, Qualitäts‑ und Haftungsprobleme. Richtlinien wie die „Einweisung von Fremdfirmen – Betriebsordnung der Charité“ legen fest, dass Auftragnehmer bei fraglichen oder gefährlichen Tätigkeiten immer den Auftraggeber konsultieren müssen. Die Einweisung dient dem Arbeits‑ und Gesundheitsschutz, der Risikominderung bei Brandereignissen und dem Umweltschutz. Gesetzliche Vorschriften wie Arbeitsschutz‑ und Unfallverhütungsvorschriften sowie interne Haus‑ und Brandschutzordnungen sind zwingend einzuhalten. Ähnliche Sicherheitsrichtlinien von Bergader und Heckler & Koch unterstreichen, dass die Regeln Bestandteil des Werk‑ oder Dienstleistungsvertrags sind und Verstöße zur Vertragsbeendigung führen können.
Im FM‑Kontext stellt Fremdfirmenmanagement sicher, dass externe Dienstleistungen die strategischen Ziele unterstützen. Es verbindet kaufmännische, technische und infrastrukturelle Prozesse, indem es sowohl die wirtschaftliche Effizienz als auch die Einhaltung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und IT‑Sicherheitsanforderungen berücksichtigt. Die Methode leistet somit einen Beitrag zum Risikomanagement, zur Compliance und zur Werterhaltung von Gebäuden.
Ziel der Methode
Das primäre Ziel besteht darin, eine sichere, rechtskonforme und effiziente Zusammenarbeit mit externen Unternehmen zu gewährleisten. Auftragnehmer sollen befähigt werden, ihre Leistungen selbstständig und verantwortungsvoll zu erbringen, während der Auftraggeber die Einhaltung seiner Standards sicherstellt. Die Sicherheitsrichtlinie von Heckler & Koch betont, dass das Fremdfirmenmanagement einheitliche Vorgaben zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt schaffen soll, um Unfälle zu vermeiden. Bei Bergader gilt die Richtlinie der Lebensmittelsicherheit, Arbeitssicherheit und Anlagensicherheit; sie ist wesentlicher Bestandteil aller Verträge. Ziel ist es daher, die Risiken einer fremdfirmenbasierten Leistungserbringung zu identifizieren, geeignete Präventionsmaßnahmen zu implementieren, die Compliance mit gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und eine hohe Servicequalität zu erreichen.
Weitere Ziele sind:
Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefahren und Umweltbelastungen durch klare Verantwortlichkeiten und kontrollierte Prozesse.
Transparenz und Nachweisbarkeit der Leistungen und Pflichten durch dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen.
Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsniveaus und professioneller Serviceerbringung bei gleichzeitigem Schutz von Unternehmenswerten.
Anwendungsbereich
Die Methode findet Anwendung bei allen FM‑Leistungen, die von externen Dienstleistern erbracht werden. Dazu zählen Bau‑ und Sanierungsprojekte, technische Instandhaltungs‑ und Prüfleistungen, Reinigungs‑ und Sicherheitsdienste sowie spezialisierte Facility Services (z. B. IT‑Infrastruktur). Laut Heckler & Koch gilt die Fremdfirmenrichtlinie für alle Unternehmen, die das Werksgelände betreten und dort arbeiten, einschließlich Subunternehmer. Auch interne Konzerngesellschaften, die in anderen Unternehmensbereichen arbeiten, gelten als Fremdfirmen.
In Krankenhäusern oder Lebensmittelbetrieben (z. B. Bergader) unterliegen Fremdfirmen zusätzlichen Hygiene‑ und Umweltschutzauflagen. Die Bergader‑Richtlinie definiert die EHS‑Sicherheitsstandards als verbindlich für alle Dienstleister und Subunternehmer auf dem Betriebsgelände. Im Krankenhaus‑FM sind besondere Anforderungen des Infektionsschutzes, des Datenschutzes und der Geheimhaltung relevant, wie in der Charité‑Unterweisung erwähnt.
Auch bei infrastrukturellen FM‑Leistungen wie Grünpflege, Winterdienst oder Energieversorgung sollten Fremdfirmenmanagement‑Prozesse etabliert sein, um Haftungsfragen und Qualitätsanforderungen zu steuern.
Ausgangssituation
Fremdfirmen werden häufig aufgrund fehlender interner Kapazitäten oder wegen spezieller Expertise beauftragt. Die Ausgangssituation kann geprägt sein von uneinheitlichen Prozessen, fehlender Transparenz über externe Leistungen, unklaren Zuständigkeiten und erhöhten Risiken für Arbeitssicherheit oder Compliance. Externe Mitarbeiter kennen die Betriebsabläufe und Gefahren nicht und können dadurch Sicherheitsrisiken verursachen. Gleichzeitig müssen Auftraggeber sicherstellen, dass gesetzliche Pflichten (z. B. Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, Umweltrecht) eingehalten werden und dass Dokumentations‑ sowie Nachweispflichten erfüllt sind. Typische Auslöser für die Einführung eines strukturierten Fremdfirmenmanagements sind Unfälle, Qualitätsmängel, negative Auditergebnisse oder regulatorische Anforderungen. Auch bei wachsender Anzahl an Dienstleistern steigt der Koordinationsaufwand, sodass transparente Prozesse zur Steuerung und Bewertung notwendig werden.
Voraussetzungen
Bevor die Methode implementiert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden.
Nach einem einleitenden Schritt sollten folgende Punkte erfüllt sein:
Management Commitment: Die Unternehmensleitung muss die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Compliance anerkennen und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.
Rechtliche Grundlagen: Klarheit über relevante Gesetze und Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, DGUV‑Vorschriften, BetrSichV, Baustellenverordnung) und interne Regelwerke.
Vertragliche Regelungen: Aufnahme der Fremdfirmenrichtlinien als Vertragsbestandteil; Vereinbarung über Verantwortlichkeiten und Haftung.
Qualifizierte Ansprechpersonen: Ernennung eines Fremdfirmenmanagement‑Beauftragten, Sicherheitskoordinators sowie klar definierte Ansprechpartner im Betrieb.
Schulungen und Unterweisungen: Bereitstellung von Schulungen für interne Verantwortliche und Fremdfirmen zur Vermittlung der Sicherheits‑ und Verhaltensregeln.
Dokumentationssystem: Implementierung eines Systems zur Erfassung von Verträgen, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Leistungsnachweisen, idealerweise digital.
Benötigte Daten
Zu Beginn werden einige Daten benötigt, um ein effektives Fremdfirmenmanagement zu etablieren.
Diese Daten systematisch erfasst werden:
Dienstleisterstammdaten: Firmendaten, Ansprechpartner, Qualifikationen, Zertifikate und Nachweise (z. B. Gewerbeerlaubnis, Versicherungen).
Vertragsdaten: Art und Umfang der Leistung, Leistungsfristen, SLA, Vergütung, Haftungsregelungen, Sicherheitsanforderungen.
Gefährdungsbeurteilungen: Dokumentierte Gefahrenanalysen für die spezifischen Arbeiten und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Unterweisungsnachweise: Protokolle über durchgeführte Unterweisungen, einschließlich Inhalte, Teilnehmer und Datum.
Leistungs‑ und Qualitätsdaten: Erbrachte Leistungen, Abnahmeprotokolle, Mängelrügen, Bewertungsberichte.
Vorfall‑ und Unfallmeldungen: Dokumentation von Unfällen, Schäden oder Beinahe‑Unfällen, inklusive Ursachenermittlung.
Auftraggeber/Facility‑Management‑Leitung: Gesamtverantwortung für das Fremdfirmenmanagement, Genehmigung von Verträgen, Ressourcenbereitstellung.
Fremdfirmenmanagement‑Beauftragter: Koordinierung aller Aktivitäten, Erstellung und Pflege der Richtlinien, Ansprechpartner für externe Firmen.
Auftragsverantwortlicher (Projektleiter): Fachliche Betreuung des jeweiligen Auftrags, Überwachung der Leistung, Meldung von Abweichungen.
Sicherheitskoordinator: Koordination von Arbeiten mehrerer Firmen, Kontrolle der Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen.
Betriebsleitung / Fachbereiche: Bereitstellung von Informationen zu betriebsspezifischen Gegebenheiten, Teilnahme an Unterweisungen.
Fremdfirma / Auftragnehmer: Eigenverantwortliche Durchführung der Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben.
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte: Beratung und Kontrolle der Sicherheitsstandards.
Nach einer kurzen Erläuterung sollten die Schritte des Fremdfirmenmanagements in einer logischen Reihenfolge ausgeführt werden:
Bedarfsanalyse und Ausschreibung: Definieren der benötigten Leistungen, Erstellen der Ausschreibungsunterlagen mit spezifischen Qualitäts‑ und Sicherheitsanforderungen.
Auswahl und Qualifizierung: Prüfen der Anbieterqualifikationen, Einholen von Nachweisen (z. B. Versicherungen, Zertifikate) und Bewertung der Angebote.
Vertragsgestaltung: Einbinden der Fremdfirmenrichtlinie, Festlegen von Leistungsumfang, Terminen, Vergütung, Sicherheits‑ und Nachhaltigkeitsanforderungen sowie Sanktionen bei Verstößen.
Einweisung und Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme muss der Auftragnehmer die betriebsspezifische Einweisung durch den Ansprechpartner erhalten und diese an alle Mitarbeiter und Subunternehmer weitergeben. Die Einweisung umfasst Standortregeln, Notfall‑ und Brandschutzvorschriften, Gefahren und Verhaltensregeln.
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen: Gemeinsame Durchführung der Gefährdungsbeurteilung am Einsatzort; Festlegen und Dokumentieren von Schutzmaßnahmen, Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.
Durchführung und Überwachung: Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften, regelmäßige Baustellen‑ oder Leistungsbegehungen, Dokumentation von Abweichungen; Koordination durch den Sicherheitskoordinator bei parallel arbeitenden Firmen.
Kommunikation und Meldungen: Offene Informationspolitik, unverzügliche Meldung von Unfällen, Sicherheits‑ und Umweltereignissen an den Auftragsverantwortlichen.
Leistungsbewertung und Abnahme: Überprüfung der Leistungen anhand des Vertrags und der vereinbarten Qualitätskriterien; Protokollieren von Mängeln, Freigabe oder Nachbesserung.
Abschluss und Feedback: Abschlussgespräch, Bewertung der Zusammenarbeit, ggf. Lieferantenbewertung zur kontinuierlichen Verbesserung.
Erwartete Ergebnisse
Ein systematisches Fremdfirmenmanagement führt zu verbesserter Qualität und Zuverlässigkeit der extern erbrachten Leistungen. Durch die klare Festlegung von Zuständigkeiten, die konsequente Umsetzung von Unterweisungen und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen wird ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Einhaltung gesetzlicher und interner Vorschriften reduziert das Risiko von Unfällen, Umweltvorfällen und Haftungsansprüchen. Darüber hinaus ermöglicht das Verfahren eine nachvollziehbare Leistungsbewertung, was den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit leistungsfähigen Dienstleistern erleichtert. Die Transparenz in Kosten und Leistung unterstützt zudem das Controlling und trägt zur strategischen Zielerreichung bei.
Die wichtigsten Vorteile umfassen:
Rechtssicherheit und Compliance: Ein integriertes Fremdfirmenmanagement sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, was das Haftungsrisiko verringert.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Durch strukturierte Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und koordinierte Schutzmaßnahmen wird die Sicherheit von Fremdfirmen‑ und eigenen Mitarbeitern erhöht.
Qualitätssteigerung: Klare Leistungsvereinbarungen, fortlaufende Überwachung und systematische Bewertung fördern hohe Dienstleistungsqualität.
Effiziente Steuerung: Einheitliche Prozesse und definierte Ansprechpartner reduzieren Reibungsverluste, verbessern die Kommunikation und erleichtern die Koordination mehrerer Firmen.
Transparenz und Nachweisbarkeit: Dokumentierte Unterweisungen, Protokolle und Bewertungsergebnisse ermöglichen eine nachvollziehbare Kontrolle und erleichtern interne sowie externe Audits.
Risikominimierung: Frühzeitige Identifikation von Gefährdungen und rechtzeitige Umsetzung von Schutzmaßnahmen reduzieren Unfall‑ und Ausfallrisiken sowie negative Auswirkungen auf die Betriebsabläufe.
Grenzen der Methode
Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es auch Grenzen. Ein komplexes Fremdfirmenmanagement erfordert personelle und finanzielle Ressourcen sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Dienstleistern. Kleine Unternehmen oder Projekte mit geringem Risikopotenzial können durch aufwendige Formalismen belastet werden. Zudem kann die Methode nur wirken, wenn alle Beteiligten die Regeln ernst nehmen und konsequent umsetzen. Nicht zuletzt sind offene Kommunikation und Vertrauen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entscheidend – fehlende Transparenz oder Interessenskonflikte können den Erfolg beeinträchtigen. Schließlich können sich gesetzliche Anforderungen und betriebliche Prozesse ändern; daher ist eine kontinuierliche Aktualisierung der Richtlinien erforderlich, was zusätzlichen Aufwand erzeugt.
Typische Einsatzbereiche sind:
Industrie‑ und Produktionsstandorte: Wartung von Anlagen, Neubauten, Maschineninstallationen, Revisionsarbeiten. In sicherheitskritischen Branchen wie Rüstungs‑ oder Chemieindustrie gelten besonders strenge Richtlinien.
Gesundheits‑ und Pflegeeinrichtungen: Bau‑ und Instandhaltungsarbeiten, medizinische Gerätetechnik, Reinigung und Catering. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Patienten gelten hier strenge Hygiene‑ und Datenschutzanforderungen.
Lebensmittel‑ und Getränkeindustrie: Dienstleistungen wie Wartung, Reinigung, Bauprojekte; Einhaltung von Hygiene‑ und Lebensmittelsicherheitsstandards ist entscheidend.
Büro‑ und Verwaltungsgebäude: Facility Services wie Gebäudereinigung, Energieversorgung, IT‑ und Sicherheitsdienstleistungen.
Infrastrukturprojekte: Bau von Straßen, Energie‑ und Telekommunikationsnetzen, bei denen mehrere Unternehmen koordiniert werden müssen und ein Sicherheitskoordinator erforderlich ist.
Verweise
Für die Umsetzung des Fremdfirmenmanagements können folgende Standards, Gesetze und Rahmenwerke herangezogen werden.
Nach einer kurzen Einleitung empfiehlt es sich, sich an diesen zu orientieren:
DIN EN ISO 45001: Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Vorschrift der Berufsgenossenschaften, auf die Bergader sich bezieht.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitszeitgesetz: Grundlegende Gesetze zum Schutz von Mitarbeitern.
Baustellenverordnung (BaustellV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Rechtsgrundlagen für Gefährdungsbeurteilung und Koordination auf Baustellen.
DIN 32736 und GEFMA 190: Deutsche FM‑Standards, die Anforderungen an das technische und infrastrukturelle Facility Management definieren.
Unternehmensinterne Richtlinien: Hausordnung, Brandschutzordnung, Datenschutzerklärung und IT‑Sicherheitsrichtlinien, die vertraglich festgelegt sind.
Tools
Eine Liste geeigneter Tools und Softwarelösungen, die das Management von Drittanbietern unterstützen, sollte bereitgestellt werden.
Dazu gehören:
E‑Learning‑Systeme: Tools zur Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen, z. B. Web‑Based Training mit Zertifikatserstellung.
Workflow‑Management‑Software: Unterstützt Ausschreibung, Vergabe, Freigaben, Koordination und Reporting. Tools können an bestehende CAFM‑Systeme angebunden werden.
Dokumenten‑ und QM‑Systeme: Ermöglichen die strukturierte Ablage von Richtlinien, Unterweisungsnachweisen, Gefährdungsbeurteilungen und Auditberichten (z. B. SharePoint, QM‑Software).
Mobile Apps für Sicherheitsbegehungen: Apps zur Durchführung von Checklisten, Fotodokumentation und Mängelverfolgung vor Ort.
Zeiterfassungs‑ und Zugangskontrollsysteme: Integrationsfähige Hardware/Software zur Kontrolle von Zutritten und Arbeitszeiten externer Mitarbeiter.
